Abteilungsspezifische Untersetzung der Vereinssatzung: „Was jedes Tennismitglied wissen sollte …“
1. Status der Tennisabteilung, Standort
Die Tennisabteilung gehört dem Verein „SV 1919 Grimma e.V.“ an, der als
juristisch selbständiger Verein im Vereinsregister des Amtsgerichtes Grimma
unter VR 123 eingetragen ist und über eine bestätigte Satzung verfügt.
Die Abteilung Tennis ist eine von mehreren Abteilungen des Vereins , d.h. kein
juristisch selbständiger Verein. Die Abteilung Tennis ist Mitglied des
Sächsischen Tennisverbandes und hat mit Genehmigung des Gesamtvereins
finanzielle Selbständigkeit.
Jedes Mitglied der Tennisabteilung erkennt mit seinem
Eintritt als Tennismitglied die Satzung des Gesamtvereins und diese hier
abteilungsspezifisch vorliegende Untersetzung an.
Unsere Homepage findet man unter www.tennis-grimma.de
Die Tennisanlage befindet sich am Broner Ring 28, 04668 Grimma.
Im Winterhalbjahr können außerhalb von Grimma liegende
Tennishallen genutzt werden.
2. Struktur der Tennisabteilung
Das höchste Organ der Tennisabteilung ist die Mitgliederversammlung.
Diese findet im Abstand von 4 Jahren als Wahlversammlung
statt und kann sowohl vom Vorstand als auch von den Mitgliedern (Schriftlicher
Antrag von 10 oder mehr Mitgliedern) als außerordentliche
Mitgliederversammlung bei speziellem Anlass einberufen werden.
Die Wahlversammlung wählt einen Vorstand aus den Reihen der Mitglieder für die
nächsten vier Jahre. (Die aktuelle Besetzung ist jeweils der Homepage zu
entnehmen) Stimmberechtigt bei Mitgliederversammlungen sind alle Mitglieder, die
12 Jahre und älter sind. Damit wird auch die Meinung unserer Jüngsten gehört.
Der Vorstand besteht
gegenwärtig aus folgenden Verantwortlichkeiten:
Abteilungsleiter
Sportwart
Schatzmeister (Konto und Kasse)
Kultur und Damenbereich
Der gewählte, ehrenamtlich arbeitende Vorstand ist abteilungsintern weisungs-
und beschlussberechtigt betreffs operativer Arbeit und holt sich für
grundsätzliche (z.B. strategische, finanzielle oder existentielle) Fragen die
Zustimmung der Mitglieder, entweder im „Umlaufverfahren“ per Mail oder in der
Mitgliederversammlung.
3. Aktuell geltende Beschlüsse von Mitgliederversammlungen oder
Vorstandssitzungen:
Die gültigen Mitgliedsbeiträge sind auf dieser Homepage aktuell unter dem Button
"Beiträge" aufgeführt.
Bei Vereinsbeitritt im laufenden Jahr wird der Beitrag
anteilig ab 1. Kalendertag des dem Beitritt folgenden Monats für das laufende
Jahr berechnet und nachfolgend vom Schatzmeister eingezogen.
Austritte sind generell bis zum Jahresende dem Vorstand schriftlich anzuzeigen.
Es erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung finanzieller Mittel, die bereits
eingezogen wurden. Das trifft auch bei Ausschluss zu.
Mit dem ausgefüllten, unterschriebenen und an den Vorstand übergebenen
Aufnahmeantrag
(aus der Homepage ausdruckbar) besteht für das Tennismitglied der volle
Versicherungsschutz des Gesamtvereins SV 1919 Grimma e.V.
Im Aufnahmeantrag wird der ehrenamtlich arbeitende Schatzmeister zum
Lastschrifteinzug aller anstehenden finanziellen Forderungen gegenüber dem
Mitglied oder dessen Vertretungsberechtigten ermächtigt.
Jegliche Änderung der Bankverbindung ist umgehend dem Schatzmeister zu melden.
Lastschriftrückforderungen (Gebühr 3,00 €/LSEZ) aufgrund falscher Bankdaten
gehen zu Lasten des betreffenden Mitgliedes.
Die Mitgliedsbeiträge werden zum 01.01. fällig und werden
im 1.
Quartal des laufenden Jahres eingezogen.
Forderungen aus nicht geleisteten Arbeitsstunden des laufenden Jahres werden
zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag des Folgejahres vom Schatzmeister eingezogen.‘
Jedes Mitglied ab einem Alter von 14 ist verpflichtet, pro Jahr 5 Arbeitsstunden
zu leisten (vorwiegend bei Frühjahrsinstandsetzung, bei der Pflege der
Außenanlagen und des Tennisheimes oder in Abstimmung mit dem Vorstand) und diese
auf der im Tennisheim liegenden Liste nachzuweisen (Gegenzeichnung
Vorstandsmitglied ist unbedingt zu sichern) !!!
Für die bis Ende des laufenden Jahres nicht geleisteten Arbeitsstunden zieht der
Schatzmeister bei Erwachsenen 10 € je Stunde, bei Jugendlichen 5 € je Stunde
ein.
Kinder unter 14 Jahren sollten bei den Einsätzen mithelfen,
sind dazu aber nicht verpflichtet.
Die in der Regel monatlich stattfindenden Vorstandssitzungen sind öffentlich,
das heißt die Mitglieder sind teilnahmeberechtigt und können auch dort Anliegen
vorbringen. Genauer Termin und Ort sind beim Abteilungsleiter zu erfragen.
4. Jugendförderung
Die Fahrgelder nur zu den Punktspielen (bis U 18) sowie
die Meldegelder zu allen Turnieren außerhalb des Vereins werden nach Übergabe
der Abrechnungsbelege an den Schatzmeister einmalig im 4. Quartal des Jahres
erstattet.
Es werden nur Meldegelder zu Turnieren erstattet, wenn der Turnierteilnehmer
für den SV 1919 Grimma e.V. an den Start geht bzw. in den Turnierergebnislisten
so ausgewiesen wird.
Die Meldegebühren von Kindermannschaften werden Sommer wie Winter vom Verein
bezahlt.
Ansonsten erfolgt keine weitere Förderung.
5. Kosten/Leistungen
Die Kosten für Mitgliedschaft im Gesamtverein, im Landessportbund, die
Mitgliedschaft im Sächsischen Tennisverband, für die Meldegebühren der im Sommer
am Punktspielsystem teilnehmenden Mannschaften, für die Versicherung der
Mitglieder, die Bälle für Punktspiele sowie die Ballmaschine, die Einholung der
Startberechtigung von Mitgliedern beim STV, die Tenniszeitung (liegt im
Tennisheim aus), die anteiligen Kosten der Internetarbeit im STV , u.a. trägt
die Tennisabteilung.
Das betrifft auch die Betriebskosten der Tennisanlage (Strom, Gas, Trinkwasser,
Abwasser, Gebäudeversicherung und Wartungsarbeiten) sowie alle Erfordernisse an
Ziegelmehl, Platzgerätschaften, zur Pflege und Instandhaltung, erforderliche
Serviceleistungen im Tennisheim bzw. auf dem Gelände der Tennisanlage und
erforderliches Büromaterial.
Alle Mannschaften im Erwachsenenbereich regeln die Fahrten zu Auswärtsspielen im
Sommer und im Winter organisatorisch und finanziell selbständig.
6.Finanzen – und Spielbetrieb
Jeweils im Dezember soll künftig ein für das Folgejahr gültiger Einnahmen- und
Ausgabenplan erarbeitet werden, der die absehbaren wesentlichen
Haushaltspositionen enthält. (Budgets)
Parallel bzw. als Voraussetzung dazu können mündlich oder
schriftlich dem Vorstand Vorschläge für den sportlichen oder kulturellen Bereich
zur Beachtung in der Jahrestermin- und Kostenplanung unterbreitet werden.
Die Meldungen der Wettkampfmannschaften Sommer bzw. Winter erfolgt
in der STV Datenbank „NuLiga“.
In der Freiluftsaison gelten spezifische Trainingszeiten für Kinder, Damen und
Herren. Diese werden zu Saisonbeginn vom Vorstand festgelegt .
Trotzdem sind diese flexibel handhabbar. Angestrebt wird
eine höhere gemischte Trainingsbeteiligung vor allem in den Abendstunden.
7.Sonstiges
Unser Tennisheim kann auch zur Nutzung für Familienfeierlichkeiten oder andere
Anlässe beim Abteilungsleiter per Mail von Mitgliedern und Nichtmitgliedern
beantragt werden. Der Vorstand berät über den Antrag und informiert den
Antragsteller zu den entsprechenden Nutzungsbedingungen.
Patzpflege und Pflege des Tennisheimes sollten sich von selbst verstehen. Die
Mitglieder halten sich im Interesse aller gegenseitig dazu an !!!
Schwerpunkte sind auf den Plätzen:
Der Einsatz der Scharre vor allem im Frühjahr zum Ausgleichen von Löchern nach
dem Spielen, weil zu dieser Zeit die Plätze meist noch weich sind.
Abkehren der Linien nur bei unbedingtem Erfordernis (RL Turnier), ansonsten nur
Abziehen bis an die Platzbegrenzung!
Bei zu trockenen Plätzen beregnen (automatisch oder mit Schlauch).
Ballmaschine durch alle eingewiesenen Mitglieder Nutzung möglich, aber nur bei
trockenen Plätzen.
Sachgemäßes Aufhängen der Schleppnetze !!!
im Tennisheim:
Aufwischen nach dem Duschen !
Kehren bei starkem Ziegelmehleintrag ! (Abtreter nutzen oder vorher
Tennisschuhe ausziehen)
Tagesaktuelle Bezahlung der Kasse des Vertrauens für Getränke !!!
Ordnungsgemäßes Scharfmachen der Sicherheitsanlage beim Verlassen ! (Fehlalarme
verursachen unnötige Kosten und werden auf den Verursacher umgelegt)
Schlüssel und Transponder für das Tennisheim sind
für Erwachsene bzw. Mannschaftsführer beim Abteilungsleiter gegen
Hinterlegung einer Kaution von 50 € erhältlich.
Ausscheidende Mitglieder sind zur Rückgabe verpflichtet
bzw. dazu aufzufordern.
Der Verlust des Transponders oder Schlüssels ist dem Abteilungsleiter zu melden,
damit die entsprechende Kodierung aus dem Sicherheitssystem herausgenommen
werden kann.
Eigentümer von Tennisheim und Platzanlage ist die Stadt Grimma.
Die Tennisabteilung hat ein kostenloses Nutzungsrecht, trägt aber alle
Betriebskosten selbst. Vertreter der Stadt haben das Recht in Absprache mit dem
Vorstand die Tennisanlage zu besichtigen.
Andererseits sind fremde Personen von den Mitgliedern anzusprechen und nach
Gründen ihrer Anwesenheit zu befragen. Unregelmäßigkeiten sind einem
Vorstandsmitglied zu melden.
Alle Informationen an Mitglieder erfolgen per Mail, in den
Schaukästen und nur in Ausnahmefällen (z.B. keine Mailadresse) per Post.
Der Vorstand
Juni 2020